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die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus beschäftigt uns alle. Der Schutz der Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Wir haben umfangreiche Präventionsmaßnahmen realisiert. So haben wir zum Beispiel Abstandsregeln umgesetzt, stellen Desinfektionsmittelspender bereit und haben Hygiene-Schutzscheiben an den Servicetheken sowie in den Beratungsbüros installiert und Hygieneregeln erstellt.
Unsere Filialen sind daher für Service und Beratung geöffnet. Auch telefonisch können wir Ihnen bei praktisch allen Themen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Von Montag bis Freitag sind wir von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 0941/58 31 22 2 für Sie da. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin zur Telefonberatung mit Ihren gewohnten Ansprechpartner/innen.
Bitte beachten Sie zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter die folgenden Hygienemaßnahmen bei Ihrem Besuch:
Auf der Seite der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung * finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Hygiene.
Die Bargeldversorgung ist über unsere SB-Bereiche sichergestellt. Die SB-Bereiche aller Filialen stehen Ihnen zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung. Auch der beleghafte Überweisungsverkehr ist über unsere Briefkästen sichergestellt. Diese werden geleert.
Vieles können Sie schon heute ganz bequem und ohne Ansteckungsrisiko über unser Online-Banking erledigen.
Auch telefonisch können wir Ihnen bei praktisch allen Themen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Von Montag bis Freitag sind wir von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 0941/58 31 22 2 für Sie da. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin zur Telefonberatung mit Ihren gewohnten Ansprechpartner/innen.
Wir bitten Sie um Verständnis, falls es durch ein erhöhtes Anrufaufkommen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Die Bargeldversorgung ist über unsere SB-Geräte sichergestellt. Auch die weiteren Kernprozesse der Bank werden aufrechterhalten. So läuft der Zahlungsverkehr, also die Bearbeitung von Zahlungsaufträgen wie z. B. Überweisungen, weiter. Auch das Online-Banking funktioniert.
Vielen unserer Kundinnen und Kunden bieten wir auf unserem Girokonto die eingeräumte Kontoüberziehung, oftmals auch „Dispo“ genannt. Voraussetzung ist unter anderem der regelmäßige Eingang von Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlungen. Gleichzeitig sind wir als Direktbank mit Filialen durch die Schaffung schlanker Strukturen und schneller Prozesse stets darauf bedacht, im Sinne unserer Mitglieder und Kunden kostengünstig zu arbeiten.
So wird unter anderem die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit bei der Sparda-Bank Ostbayern nicht manuell bearbeitet und dabei individuell zugeteilt, sondern durch einen maschinellen Prozess errechnet. Höhe von Lohn- und Gehaltszahlungen bzw. Renteneingänge bildet dabei die wichtigste Grundlage für die Einräumung der Überziehungsmöglichkeit. Bitte beachten Sie daher, dass z.B. ein geringerer Gehaltseingang auch zu einem geringeren Überziehungsrahmen führen kann.
Kann vom System z.B. ein Gehaltseingang nicht mehr erkannt werden, wird eine technische Anpassung - oftmals eine Reduzierung - der Überziehungsmöglichkeit veranlasst und eine Kontoauszugsnachricht bereitgestellt. Damit verbinden wir als Hauptanliegen die Bitte, das Gespräch mit Ihrem/r Kundenberater/in zu suchen. Ebenso wollen wir Sie selbstverständlich möglichst schnell auf eine mögliche Reduzierung des Überziehungsrahmens hinweisen. Die Höhe Ihrer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit können Sie auf den Kontoauszügen Ihres Girokontos oder im Online-Banking einsehen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen wie immer unter 0941/58 31 22 2 oder kontakt@sparda-ostbayern.de gerne zur Verfügung.
Sie sind derzeit von finanziellen Engpässen durch die Coronakrise betroffen und benötigen eine einfache Lösung, die Ihnen etwas Spielraum verschafft? Wir können Sie in der Krise unterstützen, wenn Sie durch die COVID-19-Pandemie betroffen sind und die Rückzahlung Ihrer Kredite erhebliche Schwierigkeiten bereitet.
Wir bieten Ihnen daher die Anwendung des Moratoriums ohne Gesetzesform der genossenschaftlichen FinanzGruppe an.
Dies ermöglicht Ihnen, abhängig von Ihren Darlehen, Tilgungsleistungen bis 31.03.2021 auszusetzen.
Welche Vorteile Ihnen die Stundungsmaßnahmen bieten, erläutern Ihnen gerne unsere Berater in einem persönlichen Gespräch.
Wenn Sie die Tilgungsraten aussetzen möchten, nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben unter Beilegung der entsprechenden Nachweise zurück.
Über die Stundung Ihrer Tilgungsraten erhalten Sie von uns anschließend eine Änderungsvereinbarung zu Ihrem Darlehensvertrag, die Sie bitte unterschrieben an uns zurück senden.
Viele Betrüger nutzen die aktuelle Verunsicherung in der Bevölkerung aus, um neue Betrugsmaschen zu entwickeln. Wir haben für Sie aktuelle Warnungen von Polizei und Verbraucherzentralen zusammengefasst!
*Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Website.
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