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Staatliche Förderungen nutzen.
Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein lohnender Weg, um sich im Lauf der Zeit ein Finanzpolster anzusparen. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle fest angestellten Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und natürlich auch Auszubildende. In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber dieses Extra. Ob ein Anspruch besteht, ist meist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Der Staat legt einen jährlichen Zuschuss obendrauf.
Die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers ist freiwillig und wird noch nicht von jedem genutzt. Das Unternehmen zahlt entweder zusätzlich zum Gehalt oder als Teil des Gehalts maximal 40 Euro monatlich. Die Sparsumme überweist der Arbeitgeber direkt in eine begünstigte Anlageform.
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