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Der Vorstand leitet die Geschäfte der Bank eigenverantwortlich unter Beachtung von Genossenschaftsgesetz und Satzung.
Die Mitglieder des Vorstands (v. l. n. r.):
Der Aufsichtsrat bei der Sparda-Bank Ostbayern besteht aktuell aus neun Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden.
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt und abberufen. Er hat im Interesse der Mitglieder den Vorstand zu beraten und zu beaufsichtigen. Er überwacht umfassend die Geschäftsführung durch den Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der Generalversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder und bestimmt in grundlegenden Angelegenheiten gemäß der Satzung die Geschicke unserer Genossenschaft.
Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Bank. Sie wählt auch den Aufsichtsrat und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Höhe der Dividende.
Vorstand und Aufsichtsrat legen über jedes Geschäftsjahr vor der Vertreterversammlung Rechenschaft ab und holen sich die Zustimmung für die geleistete Arbeit ein.
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