- Produkte
- SpardaDigital
- Services
- Über uns
- Jobs & Karriere
Mitbestimmung ist bei der Sparda-Bank Ostbayern eG durch die Rechtsform der Genossenschaft garantiert – das demokratische Prinzip ist damit fest in unserem Unternehmen verankert. Wer sich für die Sparda-Bank Ostbayern eG entscheidet, zeichnet in der Regel einen Genossenschaftsanteil und wird dadurch Teil der starken Gemeinschaft. Zudem kann jedes Mitglied die Geschicke der Bank über die Vertreterversammlung als oberstem Organ mitgestalten – direkt als Vertreter oder indirekt über sein Wahlrecht.
Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen und Rechte der Mitglieder und bestimmt im wesentlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel der Satzung, der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustverwendung die Geschicke der Genossenschaft. Die Wahl der Vertreterversammlung findet alle fünf Jahre statt. Zum Jahreswechsel 2022/2023 war die letzte Wahl.
Die Ergebnisse der Vertreterwahl finden Sie in der Märzausgabe unserer Kundenzeitschrift SPARDAaktuell.
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ einer Genossenschaftsbank. Sie darf gebildet werden, sobald die Anzahl der Mitglieder einer Bank 1.500 überschreitet, und ersetzt dann die Generalversammlung.
Die Vertreter vertreten die Mitglieder der Bank in der jährlichen Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung wählt beispielsweise den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, entscheidet über Satzungsänderungen, genehmigt den Jahresabschluss und beschließt die Höhe der Dividende.
Die letzte Vertreterwahl hat im Jahr 2017/2018 stattgefunden.
Gemäß § 26c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Sparda-Bank Ostbayern eG findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle fünf Jahre statt. Somit findet zum Jahreswechsel 2022/2023 die nächste Vertreterwahl statt.
Weil die Sparda-Bank Ostbayern eG genossenschaftlich und damit basisdemokratisch organisiert ist. Jedes Mitglied hat ein gleichstarkes Stimmrecht. Machen Sie davon Gebrauch! Damit gestalten Sie die Entwicklung Ihrer Sparda-Bank Ostbayern eG mit.
Die Vorbereitung, Durchführung der Wahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen einem Wahlausschuss. Gemäß § 26 c (4) der gültigen Satzung setzt sich der Wahlausschuss wie folgt zusammen:
Nein, es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Lediglich bei der persönlichen Teilnahme an einer Vertreterversammlung (grundsätzlich 1x jährlich) erhält der Vertreter als Ausgleich für seine Ausgaben eine pauschale Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung wird jeweils vom Vorstand festgelegt.
Wenn im Laufe der Amtsperiode (5 Jahre) gewählte Vertreter ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter ausscheiden, rücken die jeweiligen gewählten Ersatzvertreter nach.
Das Ergebnis der Wahl wird gemäß Satzung nach der Wahlauszählung vom Wahlausschuss im Mitgliederjournal SPARDAaktuell veröffentlicht und in den Filialen ausgelegt werden.
Immer in Ihrer Nähe
Finden Sie schnell und einfach den Weg zur nächsten Filiale oder die nächste kostenfreie Möglichkeit zum Geldabheben.
Sie haben Fragen? Wir die Antworten!
Schreiben Sie uns per Chat.
Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr können Sie uns schnell und einfach per Chat erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Chat startenWir leiten Sie jetzt zu Ihrer regionalen Sparda-Bank weiter.
Direkt weiterleiten!
Möchten Sie das Chat-Fenster wirklich schließen?