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Eine ausgeführte Überweisung kann nicht mehr zurückgerufen werden.
Überweisungen, die per Online-Banking ausgeführt wurden, können geändert bzw. gelöscht werden, solange diese in der „Überweisungsliste“ stehen. Die Liste finden Sie im „Konto-Center“ im Menü-Punkt „Überweisungen“.
Ein SEPA-Lastschriftsmandat können wir nicht kündigen, dies können Sie nur beim Zahlungsempfänger veranlassen.
Erfolgt trotz Kündigung eine Abbuchung von Ihrem Konto, kann diese innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto wegen Widerspruchs zurückgegeben werden. Die Rückgabe können Sie in einer unserer Filialen, telefonisch oder über Ihr Online-Banking beauftragen. Im Menü „Konto-Center“ finden Sie den orangen Button „Ls-Rückgabe“. Im Nachgang öffnet sich eine Liste mit allen Lastschriftseinzügen, die Sie widerrufen können. Mit Klick auf das „i“ öffnen Sie den einzelnen Umsatz, den Sie über „Lastschriftrückgabe jetzt durchführen“ zurückholen können.
Sollten Sie die Frist von 8 Wochen versäumt haben, wenden Sie sich bitte direkt an eine unserer Filialen.
Bitte nutzen Sie zur Änderung Ihrer Adresse das Online-Banking. Im „Service-Center“ unter „Aufträge/Formulare“ finden Sie den Auftrag „Adressänderung“.
Gerne können Sie uns auch einen schriftlichen Auftrag per Post senden oder die Änderung in einer unserer Filialen vornehmen.
Ein P-Konto schützt alle eingehenden Beträge eines Monats bis zu einer Grenze von 1.178,59 Euro. Diese Grenze kann durch eine Bescheinigung gemäß § 850k ZPO aufgestockt werden. Die Aufstockungsmöglichkeit ist abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen sowie eventuell zusätzlicher notwendiger Sozialleistungen. Ein nicht ausgeschöpfter freier Grundfreibetrag kann einmalig in den nächsten Monat übertragen werden.
Wann macht es Sinn sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln?
Bei Eingang einer Pfändung, die in absehbarer Zeit nicht bezahlt werden kann. Eine vorherige Umwandlung ist eventuell sinnvoll, wenn dem Kontoinhaber bereits bekannt ist, dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird.
Unterliegt das P-Konto Einschränkungen?
Das P-Konto ist nicht für alle Zahlungsverkehrsvorgänge geeignet und unterliegt bestimmten Einschränkungen.
Wie kann ich mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?
Sollten Sie eine Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Filiale. Wir weisen darauf hin, dass nur der Kontoinhaber die Umwandlung veranlassen kann.
Können auch Gemeinschaftskonten in ein P-Konto umgewandelt werden?
Nein. Da Vollstreckungsschutz ein individuelles Recht ist, können nur Einzelkonten als P-Konto geführt werden.
Können mehrere P-Konten unterhalten werden?
Nein. Jeder Bürger darf nur ein P-Konto unterhalten. Bei der Umwandlung in ein P-Konto hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto hat.
Wo und wie kann man den monatlichen Grundfreibetrag erhöhen lassen?
Kreditinstitute sind nicht berechtigt den Grundfreibetrag selbst aufzustocken oder eine Erhöhung zu bescheinigen. Arbeitgeber, Schuldnerberater, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Sozialeinrichtungen sind dazu berechtigt, den entsprechenden Freibetrag mit einer Bescheinigung gemäß § 850 k ZPO zu erhöhen.
Sie haben weitere Fragen?
Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Filialen zur Verfügung.
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Der BIC-Code der Sparda-Bank Ostbayern lautet: GENODEF1S05
Haben Sie Ihre BankCard (Debitkarte) oder Kreditkarte verloren oder wurden Ihnen diese gestohlen? Reagieren Sie sofort, um möglichen Missbrauch zu verhindern:
SpardaTelefonService: 0941 58 31 22 2
Montag bis Freitag: 08:00 bis 20:00 Uhr und Samstag 08:00 bis 16:00 Uhr
24-Stunden-Sperrhotline: 116 116
aus dem Ausland: +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar und gilt für alle Sparda-Karten:
Mit Ihrer BankCard (Debitkarte) können Sie in Deutschland, Andorra, Vatikan, Monaco, San Marino, in den EWR-Staaten ( Island, Liechtenstein, Norwegen ), Schweiz, Türkei und allen EU-Staaten 2.000,00 Euro pro Tag und Konto abheben.
Bei Bedarf kann der Verfügungsrahmen für Deutschland für 2 Tage bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Tag erhöht werden. Allerdings kann die Akzeptanzstelle einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Ostbayern hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
In allen anderen Ländern ist die Barverfügung aus Sicherheitsgründen auf 100,00 Euro pro Tag reduziert.
Bei Bedarf, beispielsweise bei einer bevorstehenden Urlaubsreise, kann der Verfügungsrahmen für den Zeitraum der Reise bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Tag erhöht werden. Allerdings kann der Betreiber eines Geldautomaten einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Ostbayern hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
Wie kann eine befristete Erhöhung beauftragt werden?
Die Erhöhung können Sie mit einem Service-Auftrag aus dem Online-Banking beantragen. Spätestens am nächsten Arbeitstag wird Ihr Auftrag ausgeführt. Soll es einmal besonders schnell gehen, können Sie den Auftrag zu unseren Servicezeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie Samstag von 08:00 bis 16:00 Uhr gerne auch telefonisch erteilen.
Mit Ihrer BankCard können Sie in Deutschland, Andorra, Vatikan, Monaco, San Marino, in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Schweiz, Türkei und allen EU-Staaten bis zu 5.000 Euro pro Tag im Handel bezahlen.
Bei Bedarf kann der Verfügungsrahmen für Deutschland für 2 Tage bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Tag erhöht werden. Allerdings kann die Akzeptanzstelle einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Ostbayern hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
In allen anderen Ländern ist aus Sicherheitsgründen der Betrag auf 100 Euro pro Tag reduziert.
Bei Bedarf, beispielsweise bei einer bevorstehenden Urlaubsreise, kann der Verfügungsrahmen für den Zeitraum der Reise bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro pro Tag erhöht werden.
Allerdings kann die Akzeptanzstelle einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Ostbayern hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
Wie kann eine befristete Erhöhung beauftragt werden?
Die Erhöhung können Sie mit einem Service-Auftrag aus dem Online-Banking beantragen. Spätestens am nächsten Arbeitstag wird Ihr Auftrag ausgeführt. Soll es einmal besonders schnell gehen, können Sie den Auftrag zu unseren Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie Samstag von 08:00 bis 16:00 Uhr gerne auch telefonisch erteilen.
BankCard (Debitkarte):
Die Zusendung der Folgekarte erfolgt automatisch im letzten Quartal vor Ablauf der alten Karte. Die Geheimzahl/PIN verliert durch den Austausch ihre Gültigkeit nicht.
Kreditkarte:
Die Zusendung der Folgekarte erfolgt automatisch 4 - 6 Wochen vor Ablauf der alten Karte.
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