Vollmachten braucht man doch erst im hohen Alter - oder nicht?

Lange leben, gesund bleiben und einen erfüllten Alltag erleben: Das wünschen sich doch alle für sich selbst und für ihre Lieben. Für das Alter, für Krankheiten oder für den Todesfall müssen wir uns absichern und vorsorgen, das wissen wir. Tatsächlich setzen wir uns jedoch eher selten mit den unangenehmen Formalitäten zur Absicherung auseinander.

Wann ist der beste Zeitpunkt, sich um eine Vollmacht zu kümmern?

Wer kümmert sich um meine Belange, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist? Eine wichtige Frage, die sich jeder Einzelne stellen sollte. Wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit eintritt, ist es definitiv zu spät. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, mit einer Vollmacht vorzusorgen? Ganz einfach gesagt: Je früher, desto besser. Nicht erst im hohen Alter können Menschen in Situationen kommen, in denen sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Ein Verkehrsunfall oder ein plötzlich auftretendes gesundheitliches Problem können binnen Sekunden das Leben verändern. Daher ist es sinnvoll, einem Angehörigen oder einem engen Vertrauten eine Vollmacht zu erteilen.

Welche Vollmachten gibt es?

Je nach Zweck gibt es verschiedene Vollmachtsarten, die erteilt werden können. Insbesondere in Verbindung mit Bankgeschäften gibt es folgende Vollmachten:

  • Bankvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht

Bei einer Vorsorgevollmacht wird ein Vertrauter benannt, der im Falle einer Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit den Betroffenen entsprechend vertritt. Die Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten alle Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber zu regeln. Für beide Formen wird die Beratung und Beurkundung eines Notars empfohlen. Die Vorsorge- bzw. Generalvollmacht wird bei der Sparda-Bank Ostbayern nur unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. So muss bei jeder Kontoverfügung die Originalurkunde bzw. die Originalvollmacht vorgelegt werden.

Empfehlenswert ist, eine Bankvollmacht einzurichten. Denn diese berechtigt den Bevollmächtigten dazu, alles regeln zu können, was mit der Kontoführung unmittelbar zusammenhängt. Im Fall der Fälle kann der Vollmachtsinhaber dann zum Beispiel Überweisungen veranlassen, Bargeld abheben und einzahlen oder wichtige Bankinformationen erhalten. Die Bankvollmacht ist aber keineswegs ein Freifahrtsschein. Im Zweifelsfall muss der Bevollmächtigte nachweisen können, dass er für die getätigten Geschäfte einen Auftrag hatte oder diese angemessen waren. Eine Vollmacht kann vom Kontoinhaber natürlich jederzeit widerrufen werden.

Regelungen bei einer Bankvollmacht

Die Bankvollmacht bei der Sparda-Bank Ostbayern gilt üblicherweise über den Tod hinaus. Der Bevollmächtigte kann also auch im Nachlassfall - noch vor der Feststellung der Erbberechtigten - weiterhin Bankgeschäfte über das Konto des Verstorbenen tätigen. Dennoch muss der Bevollmächtigte die Erbfolge beachten. Gehört er nicht zu den Erben, darf er das Geld nicht behalten. Die Erben sollten im Zweifelsfall prüfen, ob die Vollmachten weiterhin bestehen bleiben sollen.

Ihr Schutz für alle Fälle

Für eine gute Vorsorge ist es nie zu früh. Vollmachten stellen sicher, dass man im Fall der Fälle von einer vertrauenswürdigen Person vertreten wird. Der Bevollmächtigte wird vergleichsweise wenig Probleme bei der Regelung der Angelegenheiten bekommen. Deshalb ist es nie zu früh, sich um eine Vollmacht zu kümmern.

Wie kann ich eine Bankvollmacht erteilen?

Die Erteilung einer Bankvollmacht obliegt dem Kontoinhaber und erfolgt in Schriftform. Die Vollmacht kann in der Filiale vom Kontoinhaber zusammen mit der zu bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Zur Legitimation wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis benötigt. Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank Ostbayern können eine Bankvollmacht auch über das Online-Banking oder telefonisch über unseren SpardaTelefonservice (0941/58 31 22 2) anfordern. Die Legitimation erfolgt hier per POSTIDENT.