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Altersvorsorgedepot

Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 tritt in Deutschland eine Reform der privaten Altersvorsorge in Kraft. Ein zentraler Bestandteil ist das neue Altersvorsorgedepot, das neue Möglichkeiten zur staatlich geförderten Vorsorge bietet.

Was sich ab 2027 ändert

Mit der Reform wird die bisherige Riester-Förderung um ein neues System ergänzt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Neue staatliche Förderung mit bis zu 540 € jährlich
  • Kombination aus prozentualer Förderung und Eigenbeitrag
  • Weiterhin Kinderzulagen von bis zu 300 € pro Kind
  • Mehr Flexibilität bei der Auszahlung im Alter

Das Ziel: Die private Altersvorsorge einfacher und flexibler machen.

Die neue Förderung im Überblick

Das Altersvorsorgedepot basiert auf einer gestaffelten Förderung:

  • 50 % Zuschuss auf die ersten 360 € Eigenbeitrag
  • 25 % Zuschuss für Einzahlungen über 360 €  hinaus bis maximal 1.800 € pro Jahr
  • Maximal 540 € Grundzulage pro Jahr

Zusätzlich möglich:

  • Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind jährlich
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € (unter 25 Jahren)

Gerade Familien können dadurch besonders stark profitieren.

Mehr Flexibilität bei der Auszahlung

Ab 2027 haben Sparer mehr Wahlmöglichkeiten bei der Nutzung ihres Kapitals:

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr
  • Bis zu 30 % einmalige Auszahlung zu Beginn der Rente

Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

Für bestehende Riester-Verträge gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz.

Das bedeutet:

  • Verträge laufen unverändert weiter
  • Staatliche Zulagen bleiben erhalten
  • Steuerliche Vorteile bleiben bestehen
  • Die Beitragsgarantie bleibt bestehen
  • Wechsel in neue Fördersystematik jederzeit möglich - aber keine Pflicht

Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Union Investment wird im Rahmen der neuen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, neue Produkte für das Altersvorsorgedepot anbieten. Ein Produktwechsel wird ab 2027 möglich sein. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mehr Infos zur Altersvorsorge der Union*

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Gesetzgebungsstand (März 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab – wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Riester-Vertrag ändern?

Nein. Bestehende Verträge können unverändert weitergeführt werden.

Wird die Riester-Rente abgeschafft?

Nein. Bestehende Verträge bleiben bestehen – lediglich Neuabschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.

Kann ich später wechseln?

Ja. Ab 2027 ist ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot möglich.

Wie sicher ist mein Geld?

Riester-Vermögen gilt als Sondervermögen und ist im Insolvenzfall geschützt. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Beitragsgarantie.

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