Sparda-Bank Ostbayern eG
Online-Banking
Bildquelle: istock.de/ljubaphoto
Bildquelle: istock.de/ljubaphoto

Neue Regelungen bei der eingeräumten Kontoüberziehung

Was sich künftig ändert und was Sie jetzt wissen sollten

  • Eine eingeräumte Kontoüberziehung bietet finanziellen Spielraum, wenn auf dem Girokonto kurzfristig mehr Geld benötigt wird als aktuell zur Verfügung steht. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Verbraucherkreditrichtlinie passen wir unser Verfahren zur Einräumung und regelmäßigen Überprüfung von Kontoüberziehungen an.
  • Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem: Neue Kontoüberziehungen und Erhöhungen müssen künftig individuell beantragt und geprüft werden. Bestehende Kontoüberziehungen bleiben zunächst unverändert.

Was galt bisher?

  • Bislang konnte die Höhe einer eingeräumten Kontoüberziehung automatisch anhand der regelmäßigen Gehaltseingänge auf dem Girokonto ermittelt werden. Veränderte sich der Gehaltseingang, wurde auch die Höhe der eingeräumten Kontoüberziehung entsprechend angepasst. Dieses Verfahren ist künftig nicht mehr möglich.

Was ändert sich künftig?

  • Künftig prüfen wir die Einräumung einer neuen Kontoüberziehung nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Auch wenn Sie Ihre bestehende Kontoüberziehung erhöhen möchten, ist ein entsprechender Antrag erforderlich.
  • Anschließend prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die gewünschte Höhe erfüllt sind. Dabei können unter anderem die regelmäßigen Einkünfte und die persönliche finanzielle Situation berücksichtigt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Höhe der eingeräumten Kontoüberziehung zu den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten passt.

Was passiert mit einer bestehenden eingeräumten Kontoüberziehung?

  • Eine bereits eingeräumte Kontoüberziehung bleibt zunächst in ihrer bisherigen Höhe bestehen. Sie müssen derzeit nichts veranlassen.
  • Künftig werden bestehende eingeräumte Kontoüberziehungen jedoch regelmäßig überprüft. Dabei kann sich zeigen, dass die Voraussetzungen für die bisherige Höhe nicht mehr vollständig vorliegen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die regelmäßigen Geldeingänge oder andere für die Einräumung relevante Umstände verändert haben.
  • In einem solchen Fall kann es erforderlich sein, die Höhe der eingeräumten Kontoüberziehung zu reduzieren. Sofern die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen, kann die eingeräumte Kontoüberziehungsmöglichkeit beendet werden.

Werden Änderungen ohne vorherige Information vorgenommen?

  • Sollte Ihre eingeräumte Kontoüberziehung von einer Änderung betroffen sein, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig. Sie erhalten dann alle wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen.
  • Die allgemeine Umstellung bedeutet somit nicht automatisch, dass sich für Sie Änderungen ergeben. Entscheidend ist stets die individuelle Prüfung.

Müssen Sie jetzt tätig werden?

  • Nein. Für Sie besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
  • Wenn Sie bereits über eine eingeräumte Kontoüberziehung verfügen, bleibt diese zunächst unverändert. Möchten Sie künftig erstmals eine eingeräumte Kontoüberziehung beantragen oder die Höhe Ihrer bestehenden eingeräumten Kontoüberziehung erhöhen, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihr Anliegen individuell und informieren Sie über die erforderlichen Schritte.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Bestehende eingeräumte Kontoüberziehungen bleiben zunächst unverändert.
  • Neue eingeräumte Kontoüberziehungen werden nur noch auf ausdrücklichen Wunsch eingeräumt.
  • Auch eine Erhöhung muss künftig beantragt und geprüft werden.
  • Bestehende eingeräumte Kontoüberziehungen werden regelmäßig überprüft.
  • Ergibt sich daraus ein Änderungsbedarf, informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig und persönlich.
  • Aktuell müssen Sie nichts unternehmen.

Sie haben Fragen zu Ihrer bestehenden eingeräumten Kontoüberziehung oder möchten deren Höhe anpassen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich einfach an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner oder besuchen Sie eine unserer Filialen.