Sparda-Bank Ostbayern eG

Online-Banking
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Gewinnsparen: Sparen, gewinnen und Herz zeigen

Ein Gewinn für Sie und andere: Gewinnsparen bei der Sparda-Bank Ostbayern!

Das Gewinnsparen verbindet Sparen, Gutes tun und die Aussicht auf tolle Gewinne. Schon mit einem geringen Einsatz können Sie Ihrem Glück auf die Sprünge helfen.

SpardaGewinnsparen - so funktioniert es:

  • Mit 6,00 Euro pro Los und pro Monat sind Sie dabei. 4,50 Euro davon werden angespart und am Jahresende auf das Girokonto oder das Sparkonto überwiesen. 1,50 Euro ist der Spieleinsatz, mit dem Sie an den monatlichen Verlosungen von attraktiven Preisen teilnehmen. Pro Los werden 30 Cent an soziale, gemeinnützige und karitative Projekte und Einrichtungen in Ostbayern gespendet.
  • Gewinngarantie: Bei Losen in Nummernfolge gewinnen Sie garantiert 5,00 Euro pro Auslosung und haben zugleich die Chance auf einen höheren Gewinn.
  • Gewinnwahrscheinlichkeit: Jedes 10. Los gewinnt. Der Mindestgewinn liegt derzeit bei 5,00 Euro.
  • Teilnehmen können Kunden und Mitglieder über 18 Jahre mit einem Girokonto bei der Sparda-Bank Ostbayern sind und ihren Wohnsitz in Bayern haben.
  • Gewinnsparlose erhalten Kunden der Sparda-Bank Ostbayern in ihrer Filiale, unter 0941/58 31 22 2 oder im Online-Banking.

Wir spenden transparent

Hier freuen sich Menschen über Ihren Beitrag.

Sie helfen beim SpardaGewinnsparen mit Herz - mit jedem einzelnen Gewinnsparlos! Uns liegen regionale Projekte am Herzen. Deshalb erhalten viele wohltätige Organisationen und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet eine Unterstützung. Hier erfahren Sie, wer in den letzten Jahren Spenden erhalten hat.

Bei jeder Auslosung ein neuer Hauptgewinn

Unsere Hauptpreise im Jahr 2025

Sichern Sie sich auch 2025 die Chance auf Geldpreise von 5 Euro bis 1.500 Euro und bei jeder Auslosung wartet zusätzlich ein Hauptgewinn auf Sie. Machen Sie mit.

AuslosungsterminHauptpreis
15.01.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
12.02.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
12.03.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
16.04.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
14.05.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
11.06.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
16.07.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
13.08.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
17.09.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
15.10.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
12.11.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro
10.12.2025Geldgewinn in Höhe von 10.000 Euro

Diese Gewinne warten zusätzlich auf Sie:

Geldgewinne 
1.500 Euro100 Euro
1.000 Euro50 Euro
500 Euro5 Euro
200 Euro 

Gewinnwahrscheinlichkeit

Im Jahresdurchschnitt entfällt auf jedes 10. Los ein Treffer. Damit beträgt die Gewinnwahrscheinlichkeit 10 %, auf den jeweiligen Hauptgewinn der zwölf Auslosungen beträgt die Gewinnwahrscheinlichkeit 1 zu 138.500.

Die Gewinner werden durch eine Mitteilung benachrichtigt. 

Auf einen Blick

Wichtige Informationen zum Gewinnsparen

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Gewinnsparen des Gewinnsparvereins der Sparda-Bank Ostbayern e.V.

Gewinnsparen: Spielen Sie mit Bedacht. Informationen zur Spielsucht – Prävention und Behandlungsmöglichkeiten.

Kundeninformation des Gewinnsparvereins der Sparda-Bank Ostbayern e.V. über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten gem. § 7 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) zum Glücksspielwesen in Deutschland.

Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen verpflichtet den Gewinnsparverein der Sparda-Bank Ostbayern e.V., Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Gewinnchancen auch Risiken beinhaltet. Auch hier kann übermäßiges und unkontrolliertes Spielen zu Abhängigkeit und Spielsucht führen.

Warnzeichen für die Spielsucht:

  • Ständig steigende Spieleinsätze
  • Verschweigen von Verlusten
  • Spieleinsatz mit geliehenem oder illegal beschafftem Geld
  • Vernachlässigung von sozialen Kontakten, Beziehungen und Arbeitsplatz


Jugendschutz: Spielverbot für Minderjährige
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme am Gewinnsparen für Minderjährige unzulässig ist.

Der rechtliche Rahmen
In Deutschland ist nach §§ 284 bis 286 des Strafgesetzbuches (StGB) das Veranstalten von Glücksspielen verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt. Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29.10.2020 hat als Ziele: Die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Begrenzung des Glücksspielangebotes, den Jugend- und Spielerschutz, die Sicherstellung fairen Spiels und den Schutz vor Kriminalität.

Spielerschutz
Die Spielangebote in Deutschland sind vielfältig und sollen der Unterhaltung dienen. Allerdings ist bekannt, dass das Spielen um Geld zu einem ernsten Problem werden und durchaus zu einer Abhängigkeit führen kann. Derartige Probleme können sich ergeben, wenn der Spieleinsatz deutlich höher ausfällt als man vorher festgelegt hat und zum Beispiel der Unterhalt für die Familie gefährdet wird. Gewinnsparen gehört zu den weniger suchtgefährdenden Lotterien, trotzdem ist es uns wichtig, auf Gefahren hinzuweisen und Tipps für verantwortungsvolles Spielen aufzuzeigen.

Verhaltenstipps für verantwortungsvolles Spielen:

  • Legen Sie Ihr Spielkapital vorab fest und erhöhen Sie nicht nachträglich den festgesetzten Einsatz.
  • Spielen Sie nicht, weil Sie unbedingt gewinnen müssen.
  • Legen Sie im Voraus fest, wie hoch der maximale Spielverlust sein darf.
  • Spielen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder in depressiver Stimmung.
  • Achten Sie darauf, dass Spielen nur eine von mehreren Freizeitaktivitäten ist und bleibt.

https://www.check-dein-spiel.de/cds/program/start.action

Hinweis

Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de*www.bundesgesundheitsministerium.de * und www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de * sowie telefonisch, kostenlos und anonym unter 0800/0776611 oder 0800/1372700.

Weiterführende Broschüren in allen gängigen Sprachen erhalten Sie unter
Allgemeine Informationen zur Glücksspielsucht - BZgA Shop*.

Die Erlaubnis zur Durchführung des Gewinnsparen für das Gewinnspieljahr 2025 wurde von der Lotterieaufsichtsbehörde mit Datum vom 08. November 2024 erteilt.

Erlaubnisinhaber:

Gewinnsparverein der Sparda-Bank Ostbayern e.V.

Vereinsregister: Amtsgericht Regensburg, VR-Nr. 67

Bahnhofstraße 5

93047 Regensburg

Telefon: 0941/58 31 22 2

kontakt@sparda-ostbayern.de

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