Sparda-Bank Ostbayern eG
Online-Banking
Bildquelle: istock.de/tirachard
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Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

1. Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. Online-Banking oder Zahlungsverkehrssoftware ab. Siehe hierfür den Abschnitt „FAQ Empfängerprüfung (VOP)“

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.

Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

FAQ Empfängerprüfung (VOP)

Für welche Zahlungen funktoniert die Empfängerprüfung?

Die Prüfung erfolgt für Zahlungen

  • im gesamten SEPA-Raum
  • als Echtzeit- oder Standardüberweisungen
  • auf allen Kanälen (online, beleghaft)
  • für alle Überweisungen an Girokonten (Zahlungsverkehrskonten)
Wie funktioniert die Empfängerprüfung im Online-Banking und der SpardaBanking App?

Nach der Eingabe der vollständigen Überweisungsdaten klicken Sie wie gewohnt auf Eingaben prüfen.

  • Stimmt der Empfängername überein (Match), erscheint der Hinweis „Der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers stimmt mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank überein“. Sie können anschließend die Zahlung wie gewohnt freigeben.
  • Stimmt der Empfängername nur teilweise überein (Close Match), erhalten Sie ein Hinweisfenster mit „Bitte prüfen – der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers stimmt nahezu mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank überein“. Zusätzlich wird Ihnen der korrigierte Name des Empfängers angezeigt, den Sie übernehmen können und anschließend die Freigabe erteilen können.
  • Stimmt der Empfängername nicht überein (No Match), erhalten Sie ein Hinweisfenster mit „Bitte prüfen – der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank überein. Bitte prüfen Sie den Empfängernamen“. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Freigabe abzubrechen oder die Eingaben zu behalten und die Überweisung trotzdem freizugeben.
  • Ist der Empfängername nicht prüfbar (Check cannot be performed), erhalten Sie den Hinweis „Empfängername nicht prüfbar. Dies kann vorkommen, wenn ein technisches Problem besteht, die Empfängerbank den Service nicht anbietet oder für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist. Sie haben anschließend die Möglichkeit, den Vorgang abzubrechen oder mit Klick auf weiter die Überweisung trotzdem auszuführen. 
Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung nicht das Ergebnis "Match" zurückmeldet?

Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

Wie funktioniert die Empfängerprüfung in den Zahlungsverkehrsprogrammen?

Die Empfängerprüfung wird durch kommende Updates in den Zahlungsverkehrsprogrammen eingeführt. Bei Fragen zur Umsetzung in den Zahlungsverkehrsprogrammen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller.

Was kostet die künftige Empfängerprüfung?

Die Empfängerprüfung (VOP) ist eine regulatorische Vorgabe für alle Finanzdienstleister und wird Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein "Match" ergeben hat?

Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Warum erhalte ich ein „No Match“ obwohl ich den Namen der Firma richtig erfasst habe?

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass der offiziell eingetragene Firmenname von dem Namen abweicht, der in der Kommunikation verwendet wird. Ein Beispiel hierfür wäre die „Stadtapotheke Musterstadt“, deren eingetragener Firmenname jedoch „Max Mustermann GmbH“ lautet. Der korrekte Firmenname lässt sich in der Regel dem Impressum entnehmen.

Die Sparda-Bank Ostbayern hat jedoch keine Möglichkeit den korrekten Empfängernamen in Erfahrung zu bringen.  

2. Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Kanäle möglich. Ab dem 08.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

3. Änderungen des Betragslimits

Die Neuregelungen beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die bis heute gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro. Eine individuelle Einschränkung des Echtzeitüberweisungslimits ist ab dem 09.10.2025 im Online-Banking möglich.

Die vereinbarten Überweisungslimite im Online-Banking gelten weiterhin. Dadurch ist Echtzeitüberweisung im Online-Banking betragsmäßig begrenzt. Die Limite können Sie in Ihren Online-Banking einsehen.