Abrechnung von Entgelten

Ab Juli 2024 stellen wir den Abrechnungsturnus für folgende Entgelte von vierteljährlich auf monatlich um:

- Kontoführung (Preis- und Leistungsverzeichnis, siehe Punkt 3.1.)

- Porto für Auszugsversand (Preis- und Leistungsverzeichnis, siehe Punkt 3.2.)

- Entgelt für die Erstellung einen Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats
  (Preis- und Leistungsverzeichnis, siehe Punkt 3.2.)

- Entgelte für beleghafte und formlos erteilte Überweisungen
  (Preis- und Leistungsverzeichnis, siehe Punkt 4.5.1.1.3.1.)

Die Entgelte für die aufgeführten Dienstleistungen ändern sich nicht und werden nur  berechnet, wenn sie in Anspruch genommen werden.

Sofern Sie eine eingeräumte Kontoüberziehung oder geduldete Überziehung auf Ihrem Girokonto in Anspruch nehmen, erfolgt die Abrechnung der daraus entstehenden Sollzinsen weiterhin zum Quartalsende.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in unseren Filialen oder telefonisch unter 0941/ 58 31 22 2 zur Verfügung.

Ihre Sparda-Bank Ostbayern eG