Dein Berufsteinsteiger-Guide

Der Beginn in die finanzielle Unabhängigkeit

Für viele junge Menschen stehen demnächst aufregende Wochen bevor. Einige starten in ein Studium, andere beginnen Anfang September eine Ausbildung. Wieder andere planen ein Work & Travel Programm oder wollen als Au-pair ins Ausland. Eines haben alle gemeinsam: spätestens jetzt brauchst du ein eigenes Girokonto. Alles was für junge Menschen wichtig ist, vereint unser SpardaYoung+ Konto.

Checkliste für den Karriere-Start

Dein erstes Girokonto

SpardaYoung+: Das Girokonto für Schüler, Studenten und Azubis

SpardaYoung+ ist das Girokonto ohne monatliche Kontoführungsgebühr für alle jungen Kunden. Egal ob Schüler, Studenten, Auszubildende, freiwillige Wehrdienst- oder Bundesfreiwilligendienstleistende oder Berufseinsteiger bis 26 Jahre. Das Girokonto bietet viele Vorteile:

  • Kontoführung ohne monatliche Gebühr
  • online und in unseren Filialen
  • kostenlose girocard (Ausgabe einer Debitkarte)
Steuer-ID einholen

Mit dem Start ins Berufsleben benötigst du auch eine eigene Steuer-Identifikationsnummer, denn deine Ausbildungsstätte muss dich beim örtlichen Finanzamt anmelden. Diese persönliche Steuer-ID kannst du beim Bundeszentralamt beantragen. Tipp: Wenn du bereits einen Nebenjob während der Schulzeit hattest, findest du sie auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Auch für Studenten, die neben der Uni arbeiten möchten, ist die persönliche Steuer-ID notwendig.

Neuer Wohnort?

Für viele Studenten und Azubis bedeutet der Start ins Uni- und Berufsleben auch eine eigene Wohnung - vielleicht auch in einer neuen Stadt. Wenn du aus deinem Elternhaus ausziehst, musst du dich in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Eine Ummeldung innerhalb einer Stadt ist in vielen Fällen auch online möglich.

Notwendig für eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt:

  • Einige Zeit vorab einen Termin beim Amt vereinbaren
  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Bestätigung des Vermieters
  • Geld für die Bearbeitungsgebühr
Krankenversicherung & Mitgliedsbescheinigung

Mit dem neuen Lebensabschnitt kommen auch neue Hürden. Bis zu deinem 18. Geburtstag bzw. bei Schulbesuch bis zum 22. Lebensjahr bist du automatisch bei deinen Eltern mitversichert. Danach kommt es darauf an, wie dein weiterer Lebensweg aussieht. Daher ist es wichtig, sich gut über das Thema Versicherungen zu informieren und verschiedene Leistungspakete zu vergleichen.

Was du auf jeden Fall benötigst, ist eine Krankenversicherung. Diese ist für jeden Pflicht! Wenn du diese abgeschlossen hast, erhältst du eine Mitgliedsbescheinigung. Diese sendet die Krankenversicherung deinem Unternehmen zu oder du nimmst diese am ersten Ausbildungs- bzw. Studientag mit. Wir zeigen dir, was du bei dem Thema beachten musst:

  • Ich bin angehender Student:
    Im Studium bist du beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung deiner Eltern bis zu deinem 25. Lebensjahr kranken- und auch pflegeversichert. Erst danach musst du dich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Aber Achtung: Wer einem Nebenjob nachgeht und mehr als 520 Euro verdient, muss sich auch selbst versichern. Für Jobs in den Semesterferien gelten aber Ausnahmen, da darf auch mal mehr verdient werden.
  • Ich bin angehender Azubi:
    In der Regel bist du dann als Azubi nicht mehr über deine Eltern mitversichert, da du eine eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, bei der dein monatliches Einkommen in der Regel höher als 520 Euro ist. Damit fällst du dann als Azubi automatisch unter die gesetzliche Versicherungspflicht. Die Höhe der Beiträge orientiert sich dann an deinem zukünftigen Einkommen.
Rentenversicherung und Sozialversicherung

Wo bekomme ich ein Sozialversicherungsausweis her?

Bei Aufnahme deiner ersten Beschäftigung wird dir ein Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) ausgestellt. Er enthält deine Versicherungsnummer, deinen Vornamen und Nachnamen. Bei Namensänderungen oder bei Verlust kannst du den hier oder bei deiner zuständigen Krankenkasse einen neuen Ausweis beantragen.

Wann bekomme ich einen Sozialversicherungsausweis?
Der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) wird bei Aufnahme der ersten Beschäftigung ausgestellt. Er enthält persönliche Daten.

Wo kann ich die Rentenversicherungsnummer beantragen?

Die Rentenversicherungsnummer kann bei der jeweils zuständigen Rentenkasse beantragt werden. Eine Beantragung der Rentenversicherungsnummer ist im Normalfalls allerdings nicht notwendig, da diese automatisch zugeschickt wird, sobald erstmals auf Lohnsteuerkarte gearbeitet wird.

Weitere wichtige Versicherungen für deinen Berufsstart

Viele junge Berufs- und Studienanfänger fühlen sich bei der Auswahl notwendiger Versicherungen verunsichert. Wir zeigen dir, welche Versicherungen dir einen möglichst einfachen und vor allem sicheren Einstieg in das Erwachsenenleben bieten:

  • Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Bei eigenem Hausstand: Hausratversicherung
Notwendigkeit wichtiger Unterlagen

Für einige Berufe oder auch Studiengänge benötigst du neben den geläufigen Unterlagen und Bescheinigungen auch ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder eine ärztliche Bescheinigung.

  • Polizeiliches Führungszeugnis
    Dieses Dokument stellt einen Auszug aus dem Bundeszentralregister dar, in welchem das Bundesamt für Justiz alle bisher registrierten Vorstrafen vermerkt. Anfordern kannst du das polizeiliche Führungszeugnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. In der Regel dauert die Ausstellung dieses Zeugnisses 2-3 Wochen.
  • Ärztliche Bescheinigung
    Wenn du bei deinem Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig bist, verlangt dein Arbeitgeber vor Antritt der Ausbildung eine Gesundheitsbescheinigung. In manchen Fällen wird diese auch von volljährigen Azubis benötigt. Diese Untersuchung soll sicherstellen, dass Jugendlichen keine Tätigkeiten aufgetragen werden, denen sie entwicklungsmäßig oder gesundheitlich nicht gewachsen sind. Anfordern kannst du die ärztliche Bescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Dort erhältst du den notwendigen Untersuchungsberechtigungsschein. Mit diesem kannst du bei deinem Hausarzt oder ggf. bei einem Betriebsarzt einen kostenlosen Untersuchungstermin vereinbaren.