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Bankvollmacht – rechtzeitig vorsorgen

Warum ist eine Vollmacht wichtig?

Ein Unfall, eine Krankheit oder andere unerwartete Ereignisse können dazu führen, dass Sie Ihre Bankgeschäfte vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst erledigen können. Mit einer Bankvollmacht stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens schnell und unkompliziert in Ihrem Namen handeln kann.

Was ist eine Bankvollmacht?

Mit einer Bankvollmacht berechtigen Sie eine Vertrauensperson, Ihre Bankangelegenheiten zu regeln. Dazu gehören beispielsweise:

  • Überweisungen und Daueraufträge
  • Zahlung von Rechnungen
  • Einholen von Kontoauskünften
  • Erledigung weiterer Bankgeschäfte im vereinbarten Umfang

So bleiben Ihre finanziellen Angelegenheiten auch in Notfällen oder bei längerer Abwesenheit geregelt.

Vorteile einer Bankvollmacht

  • Schnelle Handlungsfähigkeit im Notfall
  • Vermeidung von Verzögerungen und bürokratischem Aufwand
  • Entlastung von Angehörigen
  • Sichere Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten

Was passiert ohne Vollmacht?

Liegt keine Vollmacht vor, können Angehörige nicht automatisch auf Ihre Konten zugreifen oder Bankgeschäfte für Sie erledigen. Dies kann wichtige Entscheidungen und Zahlungen verzögern und zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen.

Bankvollmacht und Vorsorgevollmacht

Eine Bankvollmacht regelt ausschließlich Ihre Bankgeschäfte. Für eine umfassende Vorsorge empfiehlt es sich, diese mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht zu ergänzen. So können auch persönliche, rechtliche oder gesundheitliche Angelegenheiten durch eine Vertrauensperson geregelt werden.

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Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Für die Einrichtung der Vollmacht benötigen wir außerdem die E-Mail-Adresse der bevollmächtigten Person.

Alternativ senden wir Ihnen nach einer telefonischen Beratung die erforderlichen Unterlagen zu.

Unser Tipp: Sorgen Sie frühzeitig vor und schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen. Eine Bankvollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass im Ernstfall alles geregelt ist.

Häufige Fragen zur Vollmacht

Was ist eine Bankvollmacht?

Mit einer Bankvollmacht berechtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihre Bankgeschäfte in Ihrem Namen zu erledigen.

Wer kann als Bevollmächtigter eingetragen werden?

Sie können grundsätzlich jede volljährige Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten benennen.

Hat mein Ehepartner automatisch Zugriff auf mein Konto?

Nein. Auch Ehepartner oder nahe Angehörige können ohne Vollmacht in der Regel nicht automatisch über Ihr Konto verfügen.

Kann ich eine Bankvollmacht jederzeit widerrufen?

Ja. Eine erteilte Bankvollmacht kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind.

Reicht eine Bankvollmacht allein aus?

Die Bankvollmacht gilt nur für Bankgeschäfte. Für eine umfassende Vorsorge kann zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht sinnvoll sein.