Sie haben mehrere Konten?
Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilen, achten Sie darauf, dass die Gesamtsumme nicht höher ist als Ihr persönlicher Höchstbetrag!
Bitte beachten Sie!
Bei der Erteilung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer Pflicht.
Was ist eine Steuer-Identifikationsnummer?
- Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) ist lebenslang gültig
- Sie finden diese auf Ihrem Einkommensteuerbescheid (links oben)
- Sie besteht aus 11 Ziffern
- Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer
Ohne die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer kann kein Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Bei von Eheleuten gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen müssen beide Steuer-Identifikationsnummern angegeben werden.