Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge regelmäßig. So können Sie Ihre Aufträge bei Bedarf anpassen und sparen bares Geld. Mit einem Freistellungsauftrag ermächtigen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Ist Ihr Freistellungsauftrag auf dem neuesten Stand?
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Die Höchstgrenzen des Sparer-Pauschbetrages
Geltende Höchstgrenzen | |
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Alleinstehende | 1.000 Euro pro Kalenderjahr |
Ehepaare | 2.000 Euro pro Kalenderjahr |
Sie haben mehrere Konten?
Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilen, achten Sie darauf, dass die Gesamtsumme nicht höher ist als Ihr persönlicher Höchstbetrag!
Bitte beachten Sie!
Bei der Erteilung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer Pflicht.
Was ist eine Steuer-Identifikationsnummer?
- Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) ist lebenslang gültig
- Sie finden diese auf Ihrem Einkommensteuerbescheid (links oben)
- Sie besteht aus 11 Ziffern
- Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer
Ohne die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer kann kein Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Bei von Eheleuten gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen müssen beide Steuer-Identifikationsnummern angegeben werden.
Online oder mit der Post
Online oder mit der Post
Ihr Freistellungsauftragsformular zum Herunterladen und Ausfüllen. Sie können das Formular in Ihrer Filiale abgeben oder per Post an uns versenden.
Noch einfacher haben Sie es als Online-Banking-Nutzer: In Ihrem Online-Banking können Sie unter der Rubrik „Service“ Ihren Freistellungsauftrag direkt online ändern.