Der Staat fördert die persönliche Vermögensbildung mit Prämien, Zulagen und Steuererleichterungen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Förderangebote im Überblick.
Der Staat fördert die persönliche Vermögensbildung mit Prämien, Zulagen und Steuererleichterungen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Förderangebote im Überblick.
Alleinstehend, Arbeitnehmer |
Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder | |
---|---|---|
Wohnungsbauprämie für eigene Bausparbeiträge |
70 Euro | 140 Euro |
Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen/Bausparen |
43 Euro | 86 Euro |
Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen/Fondssparen |
80 Euro | 160 Euro |
Altersvorsorgezulage für Sparleistungen zur Riester-Rente |
175 Euro | 720 Euro* |
Zulagen insgesamt | 368 Euro | 1.106 Euro |
*Zwei abgeschlossene Riester-Verträge, Kinder vor 2008 geboren
Diese maximalen Prämien und Zulagen gelten nur, wenn die jeweils geförderten Anlagebeträge voll ausgeschöpft werden. Außerdem sind für die einzelnen Fördermaßnahmen Zugangsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen zu beachten.
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente.
Riester-Verträge sind die am höchsten geförderte Form der Altersvorsorge in Deutschland. Familien mit Kindern profitieren von der attraktiven Kinderzulage, Sparer mit höherem Einkommen freuen sich über die Steuervorteile. Riester-Beiträge können bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro (Ehepaare 4.200 Euro) im Jahr von der Steuer abgesetzt werden.
Wichtig: Die Riester-Förderung ist - anders als andere staatliche Förderungen - nicht an Einkommensgrenzen gebunden!
Die private Altersvorsorge wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen unterstützt. Die Sparda-Bank Ostbayern bietet Ihnen drei Anlagemöglichkeiten für Ihre Riester-Rente. Informieren Sie sich über unsere Angebote:
Mit Wohn-Riester kommen Sie schneller und günstiger ans Ziel Ihrer Wohnträume. Das eigene Zuhause ist die einzige Form der Altersvorsorge, die Sie bereits heute genießen können.
Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein lohnender Weg, um sich im Lauf der Zeit ein Finanzpolster anzusparen. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle fest angestellten Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und natürlich auch Auszubildende. In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber dieses Extra. Ob ein Anspruch besteht, ist meist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Der Staat legt einen jährlichen Zuschuss obendrauf.
Die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers ist freiwillig und wird noch nicht von jedem genutzt. Das Unternehmen zahlt entweder zusätzlich zum Gehalt oder als Teil des Gehalts maximal 40 Euro monatlich. Die Sparsumme überweist der Arbeitgeber direkt in eine begünstigte Anlageform.
Mit Arbeitgeber und Staat die persönlichen Wohnträume verwirklichen! Bis zu 43 Euro Sparzulage pro Jahr sind drin!
Mit Arbeitgeber und Staat die Zukunftsvorsorge aufbauen. Bis zu 80 Euro Sparzulage pro Jahr sind drin.
Der Bausparvertrag gehört seit jeher als Finanzierungsbaustein oder Modernisierungsreserve zum Erwerb eines Eigenheims dazu. Zusätzlich belohnt der Staat das Bausparen mit der Wohnungsbauprämie.
Natürliche Personen,
Alleinstehend | Verh./Verpart.* | |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 € | 1.400 € |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 € | 140 € |
Einkommensgrenzen (es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein) | 35.000 € | 70.000 € |
* Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
Den Wohnungsbauprämien-Antrag erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von der Bausparkasse. Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie in unserer Filiale abgeben.