Jetzt staatliche Förderungen und Prämien sichern

Von Altersvorsorge bis Wohnriester - der Staat hilft beim Sparen

Der Staat fördert die persönliche Vermögensbildung mit Prämien, Zulagen und Steuererleichterungen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Förderangebote im Überblick.

Prämien- und Zulagen-Check

Anhand zweier Beispiele sehen Sie, wie viel Sie jährlich vom Staat geschenkt bekommen können:

  Alleinstehend, Arbeitnehmer
Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder
Wohnungsbauprämie
für eigene Bausparbeiträge
70 Euro 140 Euro
Arbeitnehmersparzulage
für Vermögenswirksame Leistungen/Bausparen
43 Euro 86 Euro
Arbeitnehmersparzulage
für Vermögenswirksame Leistungen/Fondssparen
80 Euro 160 Euro
Altersvorsorgezulage
für Sparleistungen zur Riester-Rente
175 Euro 720 Euro*
Zulagen insgesamt 368 Euro 1.106 Euro

*Zwei abgeschlossene Riester-Verträge, Kinder vor 2008 geboren

Diese maximalen Prämien und Zulagen gelten nur, wenn die jeweils geförderten Anlagebeträge voll ausgeschöpft werden. Außerdem sind für die einzelnen Fördermaßnahmen Zugangsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen zu beachten.

Staatliche Zulagen und Vorteile mit der Riester-Förderung

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente.


Riester-Verträge sind die am höchsten geförderte Form der Altersvorsorge in Deutschland. Familien mit Kindern profitieren von der attraktiven Kinderzulage, Sparer mit höherem Einkommen freuen sich über die Steuervorteile. Riester-Beiträge können bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro (Ehepaare 4.200 Euro) im Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Wichtig: Die Riester-Förderung ist - anders als andere staatliche Förderungen - nicht an Einkommensgrenzen gebunden!

Riester-Rente

Die private Altersvorsorge wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen unterstützt. Die Sparda-Bank Ostbayern bietet Ihnen drei Anlagemöglichkeiten für Ihre Riester-Rente. Informieren Sie sich über unsere Angebote:

Wohn-Riester-Förderung

Mit Wohn-Riester kommen Sie schneller und günstiger ans Ziel Ihrer Wohnträume. Das eigene Zuhause ist die einzige Form der Altersvorsorge, die Sie bereits heute genießen können.

Sichern Sie sich die Arbeitnehmersparzulage

Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein lohnender Weg, um sich im Lauf der Zeit ein Finanzpolster anzusparen. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle fest angestellten Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und natürlich auch Auszubildende. In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber dieses Extra. Ob ein Anspruch besteht, ist meist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Der Staat legt einen jährlichen Zuschuss obendrauf.

Die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers ist freiwillig und wird noch nicht von jedem genutzt. Das Unternehmen zahlt entweder zusätzlich zum Gehalt oder als Teil des Gehalts maximal 40 Euro monatlich. Die Sparsumme überweist der Arbeitgeber direkt in eine begünstigte Anlageform.

Nutzen Sie die staatliche Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage für Bausparen

Mit Arbeitgeber und Staat die persönlichen Wohnträume verwirklichen! Bis zu 43 Euro Sparzulage pro Jahr sind drin!

Arbeitnehmersparzulage für Fondssparen

Mit Arbeitgeber und Staat die Zukunftsvorsorge aufbauen. Bis zu 80 Euro Sparzulage pro Jahr sind drin.

Jetzt Wohnungsbauprämie sichern und schneller ans Ziel kommen

Der Bausparvertrag gehört seit jeher als Finanzierungsbaustein oder Modernisierungsreserve zum Erwerb eines Eigenheims dazu. Zusätzlich belohnt der Staat das Bausparen mit der Wohnungsbauprämie.

Wer kann die Wohnungsbauprämie erhalten?

Natürliche Personen,

  • die einen Bausparvertrag jährlich mit mindestens 50 Euro besparen.
  • die mindestens 16 Jahre alt sind (auch Schüler).
  • die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland).
  • deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Übersicht der Förderung

  Alleinstehend Verh./Verpart.*
Jährlich geförderte Sparleistung 700 € 1.400 €
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 € 140 €
Einkommensgrenzen (es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein) 35.000 € 70.000 €

* Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz

Wie kann die Wohnungsbauprämie beantragt werden?

Den Wohnungsbauprämien-Antrag erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von der Bausparkasse. Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie in unserer Filiale abgeben.